Opera et Cetera ist eine Non-Profit-Organisation

zur Förderung von Kunst, Kultur und Ausbildung
Spenden
OPERA ET CETERA IST EINE NON-PROFIT-ORGANISATION

Förderung von Kunst, Kultur und Ausbildung

Die Vision der Gründungsmitglieder:

 

  • Klassische Musik in der alten Tradition der Kammermusik fortzuführen ganz dicht am Publikum und LIVE.
  • Junge Opernsängerinnen und -sänger  weiter auszubilden und zu fördern. 

Live vor Publikum zu singen, einem Publikum dem man ganz nahe ist, ist eine besondere musikalische Veranstaltung. Ebenso der Auftritt als „Singing Actor“ (singender Schauspieler/in) muss gelernt und praktiziert werden. Dafür benötigen die jungen Sängerinnen und Sänger ein Podium und Zuhörer. 

Non-Profit-Organisation:

 

In Deutschland wird im Rahmen eines staatlichen Anerkennungsverfahrens bei Beantragung von Gemeinnützigkeitsstatus auf Plausibilität überprüft. Zuständig ist das Finanzamt. Der Steuerbescheid dient gleichzeitig als Nachweis der Gemeinnützigkeit und ist Grundlage zur Ausstellung von steuermindernden Zuwendungsbescheinigungen.  Eine NonProfitOrganisation  setzt sich für ein von der Gesellschaft als sinnvoll empfundenes Ziel ein, ohne dabei eine Gewinnerzielungsabsicht zu verfolgen.

Opera et Cetera gUG liegt der Nachweis der Gemeinnützigkeit vor:

  • für die Förderung von Kunst und Kultur sowie
  • die Förderung von Ausbildung für die Opernsängerinnen und Opernsänger.

Opera et Cetera stellt Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigungen) aus.

Steuerliche Absetzbarkeit

 

Von Steuerpflichtigen getätigte Ausgaben für Spenden oder Mitgliedsbeiträge sind inzwischen auch ohne Spendenbescheinigung absetzbar, soweit jede Einzelspende nicht mehr als 300 Euro beträgt.

Hier benötigt die Finanzbehörde lediglich einen vereinfachten Nachweis. 

Zusätzlich teilen Sie dem Finanzamt bitte mit, aufgrund welcher Bescheinigung und Steuernummer Opera et Cetera als gemeinnützig anerkannt ist.

Klartext für Spenden unter 300 Euro

Das brauchen Sie:

Bei Zuwendungen bis EUR 300,00 (sog. Kleinspenden) genügt als Nachweis für das Finanzamt in Hessen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts und der von der begünstigten Organisation hergestellte Beleg, z.B. Durchschrift des Überweisungsträgers oder an dem Überweisungsträger anhängender Abschnitt oder zum Download zur Verfügung gestellter Beleg mit folgenden Angaben:

  • der steuerbegünstigte Zweck,
  • Angaben über die Freistellung der Organisation von der Körperschaftsteuer,
  • Angaben, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt. (Bei Opera et Cetera nur Spende)

Die Buchungsbestätigung muss folgendes enthalten:

  • Name und Konto-Nr. des Auftraggebers und Empfängers,
  • den Betrag,
  • den Buchungstag.

Überweisungen auf das Konto:

 

INHABER: Opera et Cetera gUG

IBAN: DE30 5104 0038 0711 1818 00

BIC: COBADEFF (Commerzbank)

Die wichtigsten Aufgaben

KOSTEN

  • Reisekosten für Stipendien
  • Mietzahlungen für Räume
  • Honorare (Helferinnen und Helfer arbeiten ehrenamtlich!)
  • Technisches Equipment

Public Relations und Pressee

  • Flyer
  • Pressemappen
  • Presseartikel für die Webseite
  • Webseiten-Erweiterungen

Backstage

  • Einlasskontrolle
  • Administration 
  • Rund um die Steuer 
  • u.v.m.

Ausbildung

    • Workshops
    • Monatliche Treffen für interessierte Schülerinnen und Schüler
    • Gemeinsame Proben, insbesondere zum Einstudieren von Duetten und Ensemblestücken
    • Meisterkurse mit namhaften Künstlerinnen und Künstlern aus dem Netzwerk von Keith Ikaia-Purdy
    • Unterricht in Musiktheorie
    • u.v.m

    OUTFITS

    • Einheitliche Bühnenoutfits
    • Zubehör
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